Bonus für architektonische Barrieren

Barrierefreie Wohnung, 75% Ersparnis
an Ihrer neuen Haustür.

-75%

Die Steuererleichterung für die Beseitigung baulicher Hindernisse an bestehenden Gebäuden wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Hoher ästhetischer Wert bei Veredelungen und Beschichtungen

Wie wir alle wissen, wurde mit dem Haushaltsgesetz 2022 eine neue Erleichterungsmaßnahme eingeführt: 75 % für Interventionen zur Beseitigung struktureller Hindernisse. Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wird sie nun bis 2025 verlängert.

Für Maßnahmen zur Überwindung und Beseitigung architektonischer Barrieren in bestehenden Gebäuden kann daher ein Nachlass von 75 % gewährt werden, der direkt in der Steuererklärung, in Raten über fünf gleiche Jahre bis zum 31. Dezember 2025 oder über andere Optionen, Nachlässe auf Rechnungen und Subventionen gewährt wird.

Dies ist der erste Zuschuss, der für die Beseitigung von baulichen Barrieren gewährt wird, zusätzlich zu den Zuschüssen, die bereits in den Verordnungen für die Beseitigung von baulichen Barrieren in bestehenden Gebäuden vorgesehen sind. Wir möchten betonen, dass die Einrichtung nicht nur für Menschen mit Behinderungen gedacht ist, sondern dass sie von allen genutzt werden kann.

Bonus Architektonische Barrieren 75%.
Wie funktioniert das?

Der Bonus entspricht 75 Prozent der registrierten Ausgaben, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 anfallen, und kann, wie gesagt, in der Steuererklärung (über fünf Jahre verteilt) geltend gemacht werden, oder die Gutschrift kann übertragen oder ein Rabatt auf der Rechnung geltend gemacht werden.

Ausgabenobergrenze
Der Abzug von 75 % der entstandenen Kosten darf folgende Beträge nicht überschreiten

  • 50.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder eine Gebäudeeinheit in einem funktional unabhängigen Mehrfamilienhaus mit einem oder mehreren separaten Außeneingängen;
  • 40.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Gebäudeeinheiten, aus denen das Gebäude besteht (bei Gebäuden mit zwei bis acht Gebäudeeinheiten);
  • 30.000 EUR multipliziert mit der Anzahl der Gebäudeeinheiten, aus denen das Gebäude besteht (bei Gebäuden mit mehr als acht Gebäudeeinheiten).

Interventionen, die unter den Bonus für bauliche Barrieren fallen

Diese Erleichterung gilt für alle Maßnahmen, die auf die Beseitigung architektonischer Barrieren in bestehenden Gebäuden abzielen. Diese Eingriffe müssen jedoch den Vorschriften des Erlasses des Ministers für öffentliche Arbeiten vom 14. Juni 1989 entsprechen. 236 (Technische Anforderungen, die erforderlich sind, um die Zugänglichkeit, Anpassungsfähigkeit und Zugänglichkeit von privaten und geförderten Sozialwohnungen zur Überwindung und Beseitigung baulicher Barrieren zu gewährleisten)

Zu den Abzügen gehören auch die Automatisierung von Gebäudesystemen und einzelnen Gebäudeteilen mit barrierefreien Merkmalen sowie die Kosten für die Entsorgung und Wiederverwertung von Materialien und Anlagen bei der Erneuerung bestehender Anlagen.

Durch den Bonus abgedeckte Etherma-Türen

Alle Etherma-Eingangstüren sind bereits so eingerichtet, dass sie den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang voll entsprechen. In der Tat werden alle in der Referenzgesetzgebung, nämlich dem Präsidialerlass 384/1978, beschriebenen Parameter eingehalten.

  1. Mehr als 85 cm Breite für den Durchgang
  2. Weniger als 95 cm über dem Boden für den Griff
  3. Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Tür mit zusätzlichen Griffen
  4. Sie automatischen Öffnungssysteme

Die Verlängerung der 75-prozentigen Förderung bis zum 31. Dezember 2025 für den Austausch der Haustür im Rahmen der baulichen Barrierebeseitigung zu nutzen, ist eine wirklich günstige Entscheidung.